Was die Rechtsschutzversicherung abdeckt


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von Eugen Zentner

Eintrag vom: 10.09.2011

Die Rechtsschutzversicherung besteht aus vielen Elementen, die schließlich gebündelt werden. Der Rechtsschutz kann daher sehr speziell werden und ganz bestimmte Bereiche abdecken. Oft findet man die folgenden Angebote:

Verkehrsrechtsschutz

Diese Versicherungsart unterstützt Rechtsfälle, bei denen es um Streitigkeiten im Straßenverkehr geht. Das betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Fahrradfahrer oder gar Fußgänger. Zum anderen ist der Rechtsschutz nicht nur den Fahrern garantiert. Auch Insassen oder Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel können sich auf die Verkehrsrechtschutzversicherung stützen. Diese bietet zum Beispiel einen Schadensersatzrechtsschutz nach einem Unfall, wenn die Versicherung des Gegners Ersatzleistungen nicht erbringen will. Abgedeckt wird auch der Strafrechtsschutz, der im Straßenverkehr ebenfalls wichtig sein kann. Wer zum Beispiel gegen Verkehrsregeln verstößt, der kann durchaus einen Strafbefehl erhalten. Häufig werden auch Bußgeldbescheide nach Hause gesendet. Dadurch werden Verkehrsrechts- zu Strafrechtsangelegenheiten. Auch der Führerscheinschutz ist eine wichtige Komponente. Soll der eigene Führerschein entzogen werden, dann erhält man vom Versicherer Unterstützung. Das gilt auch für Streitfälle, bei denen es um Punkte in Flensburg geht. Angelegenheiten rund um den Kfz-Vertrag werden durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung ebenfalls abgedeckt. Dabei kann es zum Beispiel zum Streit bezüglich des Kaufs oder Verkaufs eines Autos gehen.

Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige

Für Streitfälle im privaten als auch beruflichen Bereich ist dieser Versicherungszweig geeignet. Damit erhält der Versicherte zum Beispiel Schutz, wenn es zur Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber kommt. Geholfen wird aber auch bei Streitigkeiten mit Firmen, Banken oder anderen Privatpersonen, wenn diese sich zum Beispiel nicht zum Schadenersatz bereit erklären. Zudem wird allgemeiner Vertragsrechtsschutz gewährleistet, der insbesondere für verschiedene Geschäftsverhältnisse große Bedeutung hat. Auch in Bezug auf Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden bietet die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung genügend Sicherheit. Geht es um Steuern, Zölle oder Bußgelder, hat man als Versicherter immer den Steuerrechtsschutz im Rücken. Hinzu kommt der Sozialgerichts-Rechtsschutz, der zum Beispiel bei Streitigkeiten mit der eigenen Krankenkasse von Vorteil sein kann. Auf ihn kann man sich aber auch dann stützen, wenn andere Sozialversicherungsträger in rechtlicher Hinsicht Probleme bereiten. Für Beamte wird ebenfalls Sorge getragen. Müssen sie sich vor dem Staat aufgrund eines Vergehens verteidigen, dann bietet ihnen der Versicherer Disziplinar- und Standesrechtsschutz. Letztendlich ist noch der Beratungsrechtsschutz eine wichtige Komponente. Von ihm machen Versicherte dann Gebrauch, wenn es um die freiwillige Gerichtsbarkeit geht. Aber auch in Angelegenheiten hinsichtlich des Familien- und Erbrechts erhält der Versicherte genügend Hilfe.

Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige

Wie die Bezeichnung zeigt, stellt diese Art des Versicherungsschutzes eine Kombination dar. Alle vorher genannten Leistungen werden auch hier gewährleistet.

Grundstücks- und Mieterrechtsschutz

Geschützt werden hier sowohl die Rechte von Mietern und Pächtern als auch die von Eigenheimbesitzern. Mietern wird vor allem dann geholfen, wenn sie eine Mieterhöhung hinnehmen müssen. Auch bei Vertragskündigungen, die einen Rechtsstreit verursachen, kann der Mieter auf diese Art von Rechtsschutz zurückgreifen. Besitzer von Immobilien können von ihm dann Gebrauch machen, wenn es zum Beispiel um Eigentumsansprüche geht. Das gilt vor allem für Streitigkeiten wegen Miet- oder Pachtforderungen. Besitzer von Grundstücken oder Häusern brauchen zudem Rechtsschutz in Steuerangelegenheiten. Auch diesbezüglich kommt es nämlich nicht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Privatrechtsschutz für Selbständige

In Bezug auf den Privatrechtsschutz werden Selbständigen genau dieselben Leistungen wie den Nichtselbständigen garantiert. Streitigkeiten im Berufsleben eines Selbständigen werden hingegen nicht abgedeckt.

 

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