Wann die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt
Eintrag vom: 10.09.2011
In bestimmten Fällen weigern sich Versicherungsunternehmen, Rechtsschutz zu gewährleisten. Im Großen und Ganzen gilt das für die folgenden Rechtstreitigkeiten:
• Scheidungsangelegenheiten
• Streitigkeiten um Tarifverträge
• Vertragsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Baufinanzierungen
• Abwehr fremder Schadensersatzansprüche (hierfür ist die Haftpflichtversicherung zuständig)
• Streitigkeiten in Bezug auf Planung und Ausführung eines Immobilienbaus
• Streitigkeiten hinsichtlich eines Kaufs oder Verkaufs von Baugrundstücken
• Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
• Streitigkeiten, an denen nur die versicherten Personen beteiligt sind
• Straftaten und Verbrechen, die der Versicherte bewusst begangen hat









