Worauf ist bei zinslosen Darlehen zu beachten?
Eintrag vom: 07.09.2011
Darlehensvergabe in Deutschland
Das Jahr 2010 hat gezeigt, dass die Kreditaufnahme in der deutschen Bevölkerung sehr beliebt ist. Zweck eines Kredits ist in den meisten Fällen der Konsum. Autos, virtuelle Spiele, Urlaub oder das Notebook, alles wird mittels Konsumentenkredite finanziert. In seriösen Fällen dient der Kredit der Eigenheimfinanzierung. Oftmals sind sie auch eine Starthilfe für Unternehmensgründungen. Als Gegenleistung haben Kreditnehmer Zinsen zu zahlen, deren Höhe von Anbieter zu Anbieter variieren kann. Im Durchschnitt liegt der Zinssatz aber zwischen 3 % und 14 %. Dass ein Darlehen nicht an Zinsen gebunden ist, kommt recht selten vor. Private Geschäftsbanken sind für solche Anliegen die falsche Adresse. In der Regel bleiben in solchen Fällen nur Familienangehörige oder Freunde übrig. Ein Darlehen, das von derartigen Geldgebern zinslos aufgenommen wird, heißt Privatkredit.
Zinslose Darlehen
Als Alternative zu Familienangehörigen und Verwandten gelten bestimmte öffentliche Kreditgeber. Auch sie machen es in manchen Fällen möglich, Darlehen zinslos aufnehmen zu können. Eine Form des zinslosen Darlehens ist zum Beispiel das BAföG für Studenten. Zweck dieses Darlehens ist die Finanzierung des Studiums. Damit werden monatliche Geldsummen zur Verfügung gestellt, die für den Lebensunterhalt während der Studienzeit verwendet werden sollten. Eine andere Art zinsloses Darlehen sind Existenzgründerdarlehen der Agentur für Arbeit. Damit schafft diese Anreize für Arbeitslose, auf der Grundlage der Selbständigkeit der Arbeitslosigkeit zu entkommen. Die maximale Darlehenshöhe beträgt in solchen Fällen 1.000 €. Im Bereich des Eigenheimbaus werden manchmal Baudarlehen von den Kommunen vergeben. Auch diese sind in der Regel nicht an Zinsen gebunden. Ziel derartiger Förderdarlehen ist die dichtere Besiedlung eines bestimmten Gebiets.
Bedingungen
Die von den erwähnten Geldgebern gemachten Zugeständnisse hinsichtlich der Zinsen stützen sich jedoch auf Bedingungen, die die Darlehensnehmer erfüllen müssen. Im Fall des BaföGs für Studenten müssen diese ihr Studium in der Regelstudienzeit beenden. Bei einer unbegründeten Ausdehnung der Studienzeit wird die Förderung sofort gestrichen. Zum anderen haben Studenten nach ihrem Studium die Hälfte der durch das Darlehen entstandenen Geldsumme zurückzahlen. Eine weitere Bedingung bezieht sich auf den Nebenerwerb während des Studiums. Wer als Student während des Studiums einem Nebenjob nachgeht, der darf zum BAföG monatlich 300 € verdienen. Wird diese Grenze überschritten, kommt es ebenfalls zur Streichung der Darlehensförderung. Bei Existenzgründerdarlehen müssen die Antragsteller die Agentur für Arbeit von der Tatsächlichkeit des zu erwarteten wirtschaftlichen Erfolgs überzeugen. Das ist nicht immer ganz einfach. Ebenfalls Voraussetzung ist es, eine derartige Bestätigung vom Steuerberater oder einer Bank einzureichen. Darüber hinaus prüft die Agentur für Arbeit, ob der Antragsteller für die Umsetzung seiner Geschäftsidee kompetent genug ist. Im Falle des Baudarlehens von Kommunen müssen die Darlehensnehmer über genügend Sicherheiten verfügen, damit die Förderung genehmigt wird.



