Vertragscheck


vertragscheck

von Eugen Zentner

Eintrag vom: 21.09.2011

Bei der Vertragsdurchsicht sollte unbedingt auf unliebsame Klauseln geachtet werden, die sich leicht einschleichen können. Die folgenden Klauseln sollten daher sofort aussortiert werden:

Nachweis der Pflegebedürftigkeit:

Einige Versicherer bauen Klauseln ein, mit denen sie sich aus der Leistungspflicht stehlen wollen. Eine Form davon ist, die Pflegebedürftigkeit immer wieder zu überprüfen. Für den Versicherten bedeutet das, dass er in regelmäßigen Abständen den Nachweis über die Pflegebedürftigkeit wiederholt erbringen muss. Das ist mit viel Stress verbunden. Zum anderen kann bei Versäumnissen der Versicherungsschutz verloren gehen.

Kündigungsrecht:

Zu vermeiden ist auch eine Klausel, die dem Versicherer ein Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren einräumt. Ein unterzeichneter Vertrag sollte keine Risiken bergen. Diese betreffen in diesem Fall vor allem die Beitragszahlungen. Kommt es tatsächlich zu einer verfrühten Beendigung des Versicherungsverhältnisses, dann gehen die vorher gezahlten Beitragssummen verloren.

Wartezeiten:

Zu achten ist auch auf Wartezeiten, die Versicherer gerne verhängen. Sie werden vor allen Dingen dann rechtskräftig, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Im Unglück kann es sogar jedes Mal zu Wartezeiten kommen, wenn die Pflegebedürftigkeit eine neue Stufe erlangt. Eine derartige Klausel ist daher immer aus dem Vertrag zu nehmen.

Pflegebedürftigkeit nach Krankheit:

Beliebt ist die Regelung, nur in unfallverursachten Fällen der Pflegebedürftigkeit Versicherungsschutz zu gewährleisten. Wird der Versicherte aber aufgrund einer Krankheit zum Pflegefall, nehmen sich die Versicherungsunternehmen aus der Pflicht. Deswegen ist es notwendig, dass der Vertrag sowohl Krankheiten als auch Unfälle als Ursache anerkennt.

Beschränkung des Tagesgeldes:

Im Rahmen der Pflegetagegeldversicherung kann es passieren, dass der Versicherer nur in der Pflegestufe III zahlt. Wird der Versicherte niedriger eingestuft, bleibt der Versicherungsschutz aus. Solche Klauseln sollten aus dem Vertrag entfernt werden. Die Versicherung ist nur dann gut, wenn Leistungen in allen drei Pflegestufen garantiert werden.

Kürzungen des Tagegeldes:

Sinn und Zweck einer Pflegetagegeldversicherung ist es, dass der Versicherte über das ihm ausgezahlte Geld selber entscheiden darf. Damit erhält er die Möglichkeit, statt teure Dienste eines professionellen Pflegers in Anspruch zu nehmen, die eigenen Angehörigen um Pflegehilfe zu bitten. Das Tagegeld kann daher als finanzielle Entschädigung Verwendung finden. Manche Versicherer schließen eine solche Alternative aus und schreiben den Zweck des Tagegeldes vor. Bei Pflegeleistungen der Familienangehörigen kann es daher zu Kürzungen kommen. Eine solche Klausel ist zu vermeiden. Denn das Tagegeld muss zweckungebunden bleiben.

 

blog comments powered by Disqus

WEITERFüHRENDE THEMEN

Der Plocker