Vergleich der Zusatzversicherungen


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von Eugen Zentner

Eintrag vom: 21.09.2011

Die Zusatzversicherungen unterscheiden sich in einigen Merkmalen. Nicht immer ist der Abschluss mit Vorteilen verbunden, sodass in jedem Fall auch negative Seiten sichtbar werden. Es hängt somit oft von den individuellen Bedürfnissen als auch Bedingungen ab, welche der drei Versicherungen mehr positive Elemente enthält. Im Folgenden sollen sie in Bezug auf ganz bestimmte Eigenschaften miteinander verglichen werden.

Versicherer:

Unterschiede zeigen sich schon in der Form der Träger von privaten Pflegezusatzversicherungen. Während die Pflegekosten- und die Pflegetagegeldversicherung von Krankenversicherungsunternehmen angeboten werden, sind Lebensversicherer Träger von Pflegerentenpolicen.

Beitragskosten:

Die höchsten Kosten verursacht die Pflegerentenversicherung, während die Pflegekostenversicherung am günstigsten ist. Zwischen diesen beiden Versicherungsarten steht schließlich die Pflegetagegeldversicherung.

Beitragsstabilität:

Dieser Punkt ist enorm wichtig, weil Pflegeversicherungen lange Laufzeiten haben können. Da Beitragserhöhungen im Versicherungswesen durchaus Gang und Gäbe sind, haben Versicherungen mit stabilen Beiträgen einen besonders hohen Stellenwert. Diesen Vorzug weist die Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung leider nicht auf. Die Beiträge in der Pflegerentenversicherung sind hingegen stabil.

Maximales Eintrittsalter:

Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung kann nur bis zu einem bestimmten Alter vorgenommen werden. Umso höher das maximale Eintrittsalter ausfällt, desto lukrativer ist sie. Auch in diesem Punkt erweist sich die Pflegerentenversicherung als die beste der drei. Hier liegt das maximale Eintrittsalter bei 75 Jahren, während im Rahmen der beiden anderen Versicherungen der Eintritt bis zum 60./65. Lebensjahr erfolgen kann.

Gesundheitsprüfung:

Bei vielen Arten der Privatversicherung kommt es vor Vertragsabschluss zu Gesundheitsfragen, die einen Einfluss auf die Beitragshöhe haben. Sie dienen als Kriterium dafür, ob der Versicherungsantrag bewilligt wird. Auch im Fall der drei Zusatzversicherungen müssen Anwärter mit Fragen zum gegenwärtigen und vorherigen Gesundheitszustand rechnen.

Leistungsart:

Die Leistung der Pflegekostenversicherung besteht in der Deckung von Differenzbeträgen zwischen anfallenden Pflegekosten und den Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Pflegetagegeldversicherung garantiert hingegen einen Pauschalbetrag, der jeden Tag ausgezahlt wird. Ähnlich läuft es im Rahmen der Pflegerentenversicherung ab, wo Pauschalbeträge dem Versicherten monatlich zukommen.

Leistungsverwendung:

Unterschiede gibt es auch in Bezug auf den Zweck der Leistungen. Einen solchen gibt es in den Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherungen nicht. Der Versicherte kann den Zweck der Auszahlungen selber bestimmten. Im Fall der Pflegekostenversicherung werden Leistungen jedoch nur dann garantiert, wenn Pflegekosten nachgewiesen werden können.

Leistungsfall:

Die Leistungen werden im Rahmen der einzelnen Zusatzversicherungen in allen Pflegestufen gewährleistet. Unterschiede zeigen sich nur in der Staffelung. Während sich diese im Fall der Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung auf die Leistungen bezieht, werden in der Pflegerentenversicherung die Beiträge gestaffelt.

Leistungsdauer:

Eine wichtige Frage ist es, wie lange der Versicherte von den Leistungen profitiert. In diesem Punkt herrscht Übereinstimmung, denn in allen Zusatzversicherungen werden die Leistungen lebenslang garantiert.

Risikozuschläge:

Versicherungsunternehmen ermitteln immer das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Je höher diese ausfällt, desto teurer wird es für den Versicherten. Nicht selten werden daher bei hohen Risikograden Zuschläge verlangt. Das ist auch bei der Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung der Fall. In der Pflegerentenversicherung fallen hingegen keine Risikozuschläge an.

Hilfeleistungen

Genauso wie die private Unfallversicherung bietet auch die private Pflegeversicherung Leistungen an, die sich nicht nur auf Geldauszahlungen beschränken. Diese zusätzlichen Dienste werden als Hilfsleistungen bezeichnet und kommen dann zum Tragen, wenn es um alltägliche Verrichtungen geht. Es handelt sich hierbei um Dienste, die den Einkauf, die Wohnungsreinigung, Wascharbeiten oder die Haustierbetreuung betreffen. Auch der Hausnotruf, der Menüdienst sowie der Begleitdienst und die Pflegeberatung gehören dazu. Im Katalog der Hilfsdienstleistungen befinden sich darüber hinaus Beratungen, die bei einer Arzt- oder Klinikwahl notwendig werden. Hilfe kommt den Versicherten aber auch dann zu, wenn es Klärungsbedarf in Bezug auf Ansprüche gegenüber Sozialversicherungsträgern gibt.

 

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