Private Pflegeversicherung


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von Eugen Zentner

Eintrag vom: 21.09.2011

Dass man selbst irgendwann zum Pflegefall wird, kann sich keiner so richtig vorstellen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit durchaus hoch, was vor allem daran liegt, dass die Menschen immer älter werden. Medizinischer Fortschritt und bessere Arbeitsbedingungen verlängern das menschliche Leben. Das bedeutet aber nicht, dass es sich dadurch im höheren Alter besser leben lässt. Der Geist kann vielleicht noch einigermaßen fit sein, doch der Körper streikt. Das zeigt auch die Statistik, nach der Pflegefallrisiken immer wahrscheinlicher werden. Betroffen davon sind in erster Linie Frauen, weil sie im Durchschnitt älter werden als das männliche Geschlecht.

Eine Absicherung wird daher zu einer Notwendigkeit, denn die Kosten, die aufgrund der Pflegebedürftigkeit entstehen, sind nicht zu unterschätzen. Auf die gesetzliche Pflegeversicherung darf man sich nicht verlassen. Schon heute sind die Sozialkassen leer, in 30 bis 50 Jahren wird das zur Verfügung stehende Geld noch knapper. Hinzu kommt, dass die Gesellschaft immer älter wird. Das bedeutet, dass immer weniger Menschen für immer mehr Pflegebedürftige zahlen. In naher und ferner Zukunft kann allenfalls nur ein Teil der Kosten erstattet werden. Für den Rest haben die Betroffenen oder deren Angehörige selbst aufzukommen.

Kostenfalle bei stationärer Pflege

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim können dieses Problem besonders gut verdeutlichen. Das Pflegegeld in der Pflegestufe I beträgt momentan 1.023 €, während die Unterbringung im Pflegeheim 2.300 € kostet. Damit haben Pflegebedürftige mit den doppelten Kosten von dem zu rechnen, was ihnen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung garantiert wird. Noch höher fällt die Differenz in der Pflegestufe II aus, am höchsten in der Pflegestufe III. Hier beträgt der Differenzbetrag ganze 1.868 €. Diese Zahlen sind alarmierend und raten dazu, rechtzeitig eine private Vorsorge zu leisten.

Haftung der Kinder

Die Pflegebedürftigkeit ist nicht nur ein Problem der Betroffenen, sondern auch von deren Angehörigen. Vor allem Kinder werden dazu aufgefordert, für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern zu sorgen. Dem kann man sich auch nicht entziehen, denn der Gesetzgeber schreibt dies im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich vor. Zwar muss der Pflegebedürftige zunächst selbst dafür Sorge tragen, doch nicht immer kann dieser die finanzielle Last alleine auf sich nehmen. In solchen Fällen übernimmt zuerst das Sozialamt die Kosten, dann wendet es sich umgehend an die nahen Verwandten. Diese müssen die Aufwendungen schließlich erstatten. Das Problem ist gewaltig, denn durch die Pflegebedürftigkeit werden sowohl die Ersparnisse der Betroffenen als auch von deren Angehörigen verschlungen. Besonders Letztere leiden darunter, weil sie dadurch an der eigenen privaten Vorsorge gehindert werden. Eine private Unfallversicherung kann daher auch eine Vorsorge für die eigenen Kinder sein, die dadurch von späteren Zahlungsverpflichtungen befreit werden können.

 

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