Leistungscheck


leistungscheck

von Eugen Zentner

Eintrag vom: 21.09.2011

Unter den Versicherungstypen stellt die Pflegekostenversicherung einen besonderen Fall dar, bei dem Vorsicht geboten ist. Hier muss insbesondere den Leistungen große Beachtung geschenkt werden, denn nicht alle von ihnen sind wirklich notwendig. Um als Versicherter Geld zu sparen, müssen daher einige Leistungen von Vornherein aussortiert werden. Andere Leistungen sind hingegen unabdingbar. Deswegen ist beim Versicherungsabschluss darauf zu achten, dass nur die wirklich erforderlichen Leistungen in den Vertrag eingehen. Dieser Vorsatz gilt für alle drei Versicherungstypen.

Leistungen, die ein Muss sind:

Abdeckung aller Pflegestufen:

Garantiert werden sollten Leistungen in allen drei Pflegestufen. Leistungen in nur einer oder zwei von ihnen sind hingegen nicht ausreichend. Zum anderen sollte die Übernahme von mindestens 80 % der Differenzkosten vereinbart werden. Das gilt sowohl für stationäre als auch für häusliche Pflegeleistungen.

Vollständige Beitragsbefreiung:

Manche Versicherungen verlangen weiterhin Beitragszahlungen, auch wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist. Meistens ist dann ein Teil der Beiträge weiterhin zu zahlen. Eine solche Regelung sollte auf jeden Fall vermieden werden. Gute Verträge garantieren eine vollständige Loslösung von der Beitragspflicht. Denn nur dann rentiert sich eine Pflegeversicherung.

Teilstationäre Pflege:

Es gibt Einrichtungen, in denen Pflegebedürftigen entweder nur tagsüber oder nachts Dienste angeboten werden. Leistungen dieser Art werden als „stationäre Pflege“ bezeichnet. Sie sollten in einen Vertrag ebenfalls eingehen. Die dadurch verursachten Kosten wären dann vom Versicherer zu übernehmen.

Leistungserhöhung:

Der Versicherungsvertrag sollte die Möglichkeit einräumen, während der Laufzeit den Umfang der Leistungen vergrößern zu können. Das ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn diese Möglichkeit nicht mit einer nochmaligen Gesundheitsprüfung einhergeht. Vorteil der unkomplizierten Leistungserhöhung ist, dass bei besseren Einkommensverhältnissen der Versicherungsschutz leicht und schnell ausgebaut werden kann.

Wartezeit:

Abzuraten ist auch von Verträgen, die ab dem Abschluss eine Wartezeit festlegen. Diese gilt oft für unfallverursachte Pflegebedürftigkeit. Kommt es also innerhalb der vereinbarten Wartezeit zu einem Unfall, durch den der Versicherte zum Pflegefall wird, zahlt die Versicherung nicht. Diese Regelung ist zu vermeiden. Gute Versicherer verpflichten sich zum Versicherungsschutz sofort ab Vertragsabschluss.

Nachweis der Pflegebedürftigkeit:

Versicherungsunternehmen prüfen jeden Pflegefall ganz genau. Und es ist nicht immer leicht, sie zu überzeugen. Sehr schnell kann es daher zu einem riesigen Bürokratieakt werden, der den Versicherten oft den letzten Nerv raubt. Um sich jeglichen Stress zu ersparen, sollte daher bereits zu Beginn diesbezüglich eine Regelung getroffen werden. Als völlig unkompliziert erweist sich der Nachweis mittels Unterlagen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Darauf sollte der Versicherer eingehen.

Pflegetagegeld:

Im Rahmen der Pflegetagegeldversicherung sollte der Versicherte immer die gleiche Tagessumme garantieren. Diese sollte weder von stationärer noch von häuslicher Pflege abhängig sein.

Leistungen, deren Abschluss von der finanziellen Lage abhängt:

Verpflegung im Pflegeheim:

Die Unterbringung in einem Pflegeheim ist mit hohen Kosten verbunden. Sie können von dem Versicherer im Pflegefalle übernommen werden. Doch das hat zur Folge, dass durch die Aufnahme dieser Leistung in den Vertrag der Beitrag höher ausfällt. Deswegen ist die Entscheidung darüber vor dem Hintergrund der eigenen finanziellen Situation zu treffen.

Hilfsleistungen:

Auch diese sind nützlich, aber letztendlich verzichtbar. Bei starkem Einkommen sollten aber Hilfsleistungen wie Beratungsdienste und Haushaltshilfe in den Vertrag aufgenommen werden.

Kosten für eine Ersatzkraft:

Es gibt Situationen, in denen die Angehörigen des Pflegebedürftigen verhindert sind. Dann müssen Pflegedienste von einer Ersatzperson geleistet werden. Die dadurch entstehenden Kosten kann der Versicherer übernehmen. Ob das tatsächlich garantiert werden soll, ist ebenfalls eine Frage des Geldes.

Übernahme von Differenzbeträgen:

Für Pflegeleistungen kommt zunächst die gesetzliche Pflegeversicherung auf. Doch nicht immer können die ganzen Kosten gedeckt werden. Mit Abschluss der privaten Pflegekostenversicherung verpflichtet sich das Versicherungsunternehmen zur Übernahme der Differenzbeträge. Zu wie viel Prozent diese übernommen werden sollen, hängt aber von der eigenen Finanzkraft ab. Wünschenswert wären 100 %, doch tiefer als 80 % sollte man nicht gehen.

Verbesserung der Wohnsituation:

Pflegebedürftigkeit bedeutet oft, dass die Wohnsituation geändert werden muss. Betroffene brauchen Hilfsmittel und oft auch mehr Platz und Räumlichkeiten, die keine Hindernisse darstellen. Insofern müssen das Haus oder die Wohnung in einigen Fällen umgebaut werden. Auch das verursacht Kosten, die aber von der Versicherung übernommen werden können. Eine solche Leistung ist auf jeden Fall nützlich, muss aber auf finanzielle Aspekte hin abgewogen werden.

Dynamisierung:

Vorteilhaft, aber letztendlich Luxus ist die Vervielfachung des Tagesgeldes. Diese kann vereinbart und schließlich vorgenommen werden, wenn der Versicherte in Rente geht.

 

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