Private Krankenversicherung für Selbstständige
Eintrag vom: 24.10.2011
PKV ist nicht teuer
Die meisten Menschen glauben, dass die private Krankenversicherung zu teuer ist. Das ist jedoch nicht unbedingt korrekt. Richtig ist aber, dass sie teurer ausfallen kann. Allerdings fällt sie in den meisten Fällen günstiger aus als die gesetzliche Krankenversicherung. Diese schneidet im Vergleich mit der PKV nicht nur in Bezug auf die Kosten schlechter ab. Vor allem die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind um einiges umfassender als diejenigen, die gesetzliche Krankenkassen garantieren. Als gesetzlich Versicherter erhält man nur einen Basisschutz, der oftmals nicht ausreicht. Bei zahnmedizinischen Dienstleistungen muss der Patient zum Beispiel oft zuzahlen, womit für ihn zusätzlich zu den monatlichen Beiträgen noch Extrakosten anfallen. Das, was die gesetzliche Krankenversicherung leistet, wird in der PKV durch den Basistarif abgedeckt. Auch dieser beschränkt sich lediglich auf die medizinische Grundversorgung, lässt aber im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung keine hohen Kosten entstehen.
Vorteile gegenüber der GKV
Wer sich für die PKV entscheidet, profitiert von verschiedenen Vorteilen. Davon überzeugt man sich als Privatpatient zu aller erst beim Arzt, wo man keine lange Wartezeiten auf sich nehmen muss. Zudem gibt es nie Probleme, einen Termin zu bekommen, denn auf die eigenen Wünsche wird schnell eingegangen. Darüber hinaus haben Privatversicherte freie Krankenhauswahl sowie die Möglichkeit, die Leistungen verschiedener Heilpraktiker in Anspruch zu nehmen. Positiv wirkt sich auch die Befreiung von Kosten aus, die für Arzneimittel anfallen. Landet man als Privatpatient im Krankenhaus, dann kommt man in einem Ein- oder Zweibettzimmer unter und wird vom Chefarzt behandelt. Überdies gibt es die Möglichkeit auf die Rückerstattung von Beiträgen, was ebenfalls zur Kostenreduzierung führen kann.
Kriterien für die Beitragsberechnung
Der Unterschied der beiden Versicherungsarten zeigt sich auch in der Art und Weise der Beitragsberechnung. Da in der GKV das Einkommen entscheidend ist, wird bei Selbstständigen vorausgesetzt, dass sie automatisch mehr verdienen. Wenn das aber nicht der Fall ist, dann besteht für Selbstständige die Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragssatzminderung zu stellen. In der PKV wird die Beitragshöhe nach anderen Kriterien festgelegt. Hier sind Eintrittsalter, Geschlecht und der Gesundheitszustand wichtig. Für Selbstständige kann dies durchaus von Vorteil sein, weil die Beiträge aufgrund dieser Kriterien im Durchschnitt niedriger ausfallen.
Bemessungsgrenzen
Selbstständige müssen sich nicht unbedingt für die private Krankenversicherung entscheiden, sondern können durchaus in der GKV versichert bleiben. Dabei ist vor allem die Beitragsbemessungsgrenze von Interesse. Sie gibt an, bis zu welcher Summe Beiträge prozentual zum Einkommen berechnet werden. Alles, was über diese Grenze hinausgeht, unterliegt nicht mehr der Beitragspflicht. Großverdiener, deren monatliches Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, zahlen deshalb immer den Höchstbeitrag. Neben der Beitragsbemessungsgrenze existiert die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, die für Selbstständige jedoch nicht relevant ist. An ihr orientieren sich lediglich die Arbeitnehmer, wenn sie in die PKV wechseln wollen.
Auslandskrankenversicherung
Für Selbstständige, die in der GKV bleiben möchten, wird jedoch der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen. Der Versicherungsschutz der GKV gilt nicht im Ausland, so dass man im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise einem großen Risiko ausgesetzt ist. Als Selbstständiger hat man daher die Möglichkeit, bei seiner Krankenkasse eine derartige Zusatzversicherung für sehr wenig Geld abzuschließen. Bei Unfällen oder Erkrankungen außerhalb Deutschlands ist man dann gut versorgt. Es werden nicht nur die Behandlungskosten übernommen sondern auch der Rücktransport, wenn dieser notwendig wird. Gerader Letzterer ist sehr teuer, sodass man ohne eine Auslandskrankenversicherung durchaus vierstellige Summen begleichen muss.



