Private Krankenversicherung für Studenten
Eintrag vom: 27.10.2011
Von Anfang an privatversichert
Zu dem kleinen Kreis von Personen, die die private Krankenversicherung abschließen dürfen, gehören auch Studenten. Aufgrund dieses Status wird ihnen von Anfang an die Möglichkeit gegeben, die Vorteile der privaten Krankenversicherung nutzen zu dürfen. Man geht davon aus, dass diese Gruppe später ohnehin zu den Großverdienern gehören wird. Als Studienanfänger hat man am Anfang schließlich die Wahl zwischen den verschiedenen Versicherungsarten, und die private Krankenversicherung ist eine von ihnen.
Informationsbereitschaft vor Studienbeginn
Bevor das Studium beginnt, muss man als Student bereits wissen, wie man sich versichern möchte. Deshalb ist jedem Studenten zu raten, früh genug Informationen zu sammeln. Wer sich rechtzeitig informiert, der bringt auch schnell in Erfahrung, welche Art der Versicherung sich für ihn am besten eignet. Günstiger ist natürlich die Familienversicherung, sofern die Eltern gesetzlich versichert sind. Das bedeutet, dass der Student in die Versicherung der Eltern aufgenommen werden kann, ohne dass dabei Extrabeiträge entstehen. Diese Möglichkeit wird jedoch nur bis zum Ende des 25. Lebensjahres gewährt. Wenn die Eltern privat versichert sind, dann ist in der Regel auch das Kind Mitglied einer privaten Krankenkasse. Mit dem Studiumsbeginn ändert sich jedoch die Situation, weil Studenten dann der Versicherungspflicht unterliegen. Somit kann er entscheiden, ob er eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abschließen möchte.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Die Versicherungspflicht, die für alle Studenten gilt, bedeutet, dass diese entweder in der Familienversicherung oder in einer selbstständigen Krankenversicherung Schutz erhalten. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich vor dem Studiumsbeginn oder in den ersten drei Monaten des Studiums von der Versicherungspflicht zu befreien. Hierfür ist die Abgabe einer speziellen Bescheinigung erforderlich. Das geschieht in den meisten Fällen bei der Einschreibung an der Hochschule. Daraufhin ist die private Studentenversicherung abzuschließen, was bei jedem beliebigen Anbieter geschehen kann. Der Vorteil einer solchen Privatkrankenversicherung für Studenten liegt darin, dass weder ein Höchstalter noch eine Höchstdauer vorgeschrieben wird. Im Rahmen der GKV besteht nämlich die Regelung, dass die studentische Krankenversicherung nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gilt. Danach muss sich der Student in einen anderen, meist teureren Tarif einstufen lassen. Vereinfachend wirkt auch die Befreiung von der Pflicht des Versicherungsnachweises bei der Einschreibung. Für Privatversicherte gilt lediglich die Regelung, dass sie eine Bescheinigung vorlegen müssen, aus der die Befreiung von der Versicherungspflicht hervorgeht.



