Private Krankenversicherung für Freiberufler
Eintrag vom: 27.10.2011
Wer gehört zur Gruppe der Freiberufler?
Nicht nur Selbstständige haben das Privileg, sich privat gegen den Krankheitsfall zu versichern, sondern auch die Freiberufler. Dazu gehören beispielsweise Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte, Wissenschaftler oder Medienschaffende. Sie alle arbeiten auf eigene Rechnung und beziehen kein festes Lohneinkommen oder Gehalt. Damit zahlen sie aber auch keine Sozialversicherungsbeiträge, womit sie sich von Pflichtversicherten unterscheiden.
Basistarif am Anfang
Die schwierige Lage zu Beginn zwingt Freiberufler, zunächst einen Basistarif abzuschließen, der die günstigste Variante darstellt. Zu Beginn müssen Freiberufler sparen, weil es zunächst darum geht, eine Stammkundschaft aufzubauen. In dieser Phase gibt es keine Einkommensgarantie, sodass die Einkünfte stark schwanken. Aufgrund dieses Sicherheitsmangels ist der Basistarif die beste Lösung, eine Mindestversorgung für nur wenig Geld garantiert zu bekommen. Damit entsprechen die Leistungen des Basistarifs denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag, den der Privatversicherte monatlich zu zahlen hat, wird jedoch anhand von drei Faktoren bestimmt. Diese sind das Eintrittsalter, das Geschlecht sowie der Gesundheitszustand. Positiv wirkt sich vor allem ein junges Alter aus, was für viele Freiberufler zutrifft. Insofern besteht für diese die Möglichkeit, von den Leistungen des Basistarifs für weniger als 100 € im Monat zu profitieren. Das ist nicht viel und ist durchaus realisierbar. Wenn die finanzielle und wirtschaftliche Lage sich im Laufe der Jahre bessert, kann der nächst höhere Tarif gewählt werden. Das wird von den Versicherungen in jedem Fall eingeräumt. Da der Leistungsumfang solcher Tarife breiter ist, ist es auch die gängige Praxis, sie bei Einkommensverbesserungen dem Basistarif vorzuziehen.
Krankengeld – für Freiberufler besonders wichtig!
Freiberufler werden nach ihrer Leistung bezahlt. Wird diese nicht erbracht, dann fallen die Einkünfte weg. Das bedeutet aber auch, dass eine Krankheit oder ein Unfall einen finanziellen Schaden mit sich bringen können. Anders als bei gesetzlich Versicherten wird dem Freiberufler der Lohn bzw. das Gehalt nicht weitergezahlt. Auch das Tagegeld, das Pflichtversicherte bei längeren Erkrankungen erhalten, steht dem Freiberufler nicht zu. Während es also schnell zu einem Verdienstausfall kommen kann, laufen die eigenen Kosten weiter, denn diese sind von der eigenen Beschäftigung unabhängig. Damit kann ein Schaden in doppelter Höhe entstehen. Deshalb ist jeder Freiberufler gut beraten, in die private Krankenversicherung das Krankengeld aufzunehmen. Kommt es zu einem Unfall oder einer Erkrankung, wird pro Tag eine bestimmte Geldsumme ausgezahlt. Wie hoch diese ausfällt und ab welchem Krankheitstag sie ausgezahlt wird, darüber müssen sich Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber einigen. In der Regel orientiert man sich aber am täglichen Umsatz des jeweiligen Freiberuflers. Wenn das Krankengeld nicht Bestandteil der privaten Krankenversicherung ist, kann dies mittels einer speziellen Zusatzversicherung nachgeholt werden.



