Kindergeld

Das Kindergeld steht in Deutschland ab der Geburt des Kindes zu und beträgt monatlich 250 Euro pro Kind (2024). Ein Antrag für den Bezug ist bei der Familienkasse notwendig. Die Auszahlung erfolgt monatlich bis zu 18. Lebensjahr und kann unter Nachweis maximal bis zu 25. Lebensjahr des Kinder erfolgen. Gemeinsam mit dem Kindergeld kann auch der Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro überwiesen werden.

Übersicht

  • Einen Anspruch auf Kindergeld hat jede Person in Deutschland pro Kind. Auch ausländische Staatsbürger können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch haben.
  • Die Höhe des Kindergeldes liegt bei 250 Euro (2024) pro Monat und Kind.
  • Für Kinder über 18 Jahren ist ein Nachweis für den Schulbesuch, ein Studium oder eine Ausbildung zu erbringen.
  • Ab dem 25. Geburtstag entfällt der Anspruch auf Kindergeld.
Kindergeld

In Deutschland erhalten Familien pro Kind ein monatliches Kindergeld von 250 Euro (2024). Dieser Betrag wird ab dem Zeitpunkt des erfolgreichen Antrags bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) automatisch ausbezahlt. Dieser Antrag ist direkt nach der Geburt des Kindes möglich.

! Hinweis
Ab dem Jahr 2025 soll eine neuer Kindergrundsicherung in Kraft treten, die das aktuelle Kindergeld ersetzt beziehungsweise das Kindergeld, Bürgergeld, den Kinderzuschlag und die Sozialhilfe bündelt.

Antrag

Ein Antrag kann direkt nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse erfolgen. Dieser kann online gestellt oder per Post eingereicht werden.

Für Kinder über 18 bis 25 Jahren ist ein Nachweis an die Familienkasse zu erbringen, dass das Kind weiterhin eine Schule besucht oder ein Studium bzw. sonstige Ausbildung absolviert. Hierfür ist ein neuer Antrag bei der Familienkasse notwendig. Ab Ende der Ausbildung oder dem Erreichen des 25. Lebensjahres entfällt das Kindergeld automatisch.

Für die Antragstellung wird die Steueridentifikationsnummer des Kindes und des antragsstellenden Elternteils gefordert. Diese muss beim Antragsformular angeführt werden.

Kindergeldnummer

Nach erfolgreichem Bescheid wird nicht nur das Kindergeld überwiesen, sondern auch eine eindeutige Kindergeldnummer automatisch zugewiesen. Diese besteht auf Ziffern und Buchstaben. Die Endziffer entscheidet dabei über den Zeitpunkt der Auszahlung. Ein Beispiel für die Kindergeldnummer lautet etwa „123FK456789“.

Anspruch und Voraussetzungen

Einen Anspruch auf den Bezug von Kindergeld haben in Deutschland grundsätzlich alle Personen mit Kindern. Deutsche Staatsbürger unterliegen dabei im Grunde keinen besonderen Voraussetzungen. Sie erhalten einen Pauschalbetrag von 250 Euro - unabhängig von der Anzahl oder dem Alter der Kinder.

Ausländische Staatsbürger können ebenfalls ein Kindergeld erhalten. EU-Staatsbürger oder Bürger aus Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein oder Island können bereits in den ersten drei Monaten auch bei Arbeitslosigkeit in Deutschland das Kindergeld beziehen.

Bürger von anderen bzw. Drittstaaten können dann Kindergeld erhalten, wenn sie in Deutschland arbeiten und in die Renten- und Krankenversicherung einzahlen. Auch beim Bezug von Kranken- oder Arbeitslosengeld besteht weiterhin ein Anspruch. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte haben darauf Anspruch.

Höhe des Kindergeldes

Die Höhe des Kindergeldes wurde in den vergangenen Jahren mehrmals geändert. Noch bis 2022 wurde das Kindergeld gestaffelt nach der Anzahl der Kinder ausbezahlt. Die Höhe lag zwischen 219 Euro jeweils für die ersten beiden, 225 Euro für das dritte und 250 Euro für jedes weitere Kind. Seit 2023 gilt eine einheitliche Höhe für alle Kinder von 250 Euro jeweils pauschal pro Monat.

Wer bei der Steuererklärung den Kinderfreibetrag beantragen möchte, muss berücksichtigen, dass nicht Kindergeld bezogen und der Kinderfreibetrag geltend gemacht werden können. Werden bei der Einkommensteuererklärung die Kinderfreibeträge beansprucht, so errechnet das Finanzamt selbstständig automatisch, welche Variante für den Steuerzahler vorteilhafter ist (Kindergeldbezug oder Kinderfreibetrag). Die günstigere Variante wird letztlich angewendet.

Kinderzuschlag

Zusätzlich zum Kindergeld kann man auch einen Anspruch auf den Kinderzuschlag geltend machen. Dieser besteht, wenn man nur über ein geringes Einkommen verfügt und kein Bürgergeld bezieht. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Der Kinderzuschlag steht zu, wenn beide Eltern mindestens 900 Euro oder Alleinstehende mindestens 600 Euro pro Monat verdienen und somit erwerbstätig sind und nicht nur einen Minijob ausüben. Der Kinderzuschlag wird gemeinsam mit dem Kindergeld monatlich überwiesen.

Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt an bestimmten Auszahlungsterminen pro Monat. Dabei wird der Zeitpunkt der Auszahlung anhand der Endziffer der Kindergeldnummer berechnet. So erhalten Personen mit Endziffer 0 die Auszahlung bereits zum Monatsanfang, jene mit Endziffer 9 beispielsweise zum Monatsende.

Alle Auszahlungstermine für das Kindergeld findet man hier auf Finanz.de.

Die Auszahlung erfolgt maximal sechs Monate rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung. Daher sollte der Antrag immer direkt nach Geburt des Kindes bei der Familienkasse online oder per Post gestellt werden.

Häufige Fragen und Antworten

Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Wie hoch ist das Kindergeld in Deutschland?

Das Kindergeld beträgt im Jahr 2024 pro Kind monatlich 250 Euro. Gemeinsam mit dem Kindergeld kann auch der Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro monatlich überwiesen werden, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Wo wird das Kindergeld beantragt?

Das Kindergeld kann ab der Geburt des Kindes bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Dieser Antrag kann online oder per Post erfolgen.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Die Auszahlungstermine sind abhängig von der Endziffer der Kindergeldnummer. Die Überweisung beginnt zum Monatsanfang (Endziffer 0) und endet zum Monatsende (Endziffer 9).

Stand: 16.04.2024, um 11:38 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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