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Kinderlose Beschäftigte sollen ab dem 1. Januar 2027 einen höheren Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen, er soll von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Bei einem beitragspflichtigen Monatsbrutto von 3.000 Euro wären das 9 Euro weniger Netto im Monat. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

Liegt die Einkommensteuer nach dem letzten Steuerbescheid bei mindestens 400 Euro im Jahr, kann das Finanzamt künftig vierteljährliche Vorauszahlungen verlangen. Betroffen sind zunehmend Rentner, weil auf die gesetzliche Rente keine Steuer einbehalten wird und jede Rentenerhöhung voll steuerpflichtig ist. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

Die Bundesregierung will die Pauschsteuer für Minijobs ab dem 1. Januar 2027 von 2 auf 5 Prozent des Verdienstes anheben. Für gewerbliche Arbeitgeber kommt ein bereits beschlossener höherer Krankenversicherungsbeitrag hinzu, ein voll ausgeschöpfter Minijob kostet dann rund 47 Euro mehr im Monat. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

Die Mütterrente III erhöht ab 2027 die eigene Altersrente von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Wer zusätzlich eine Witwenrente bezieht und mit dem eigenen Einkommen über dem Freibetrag liegt, verliert einen Teil der Erhöhung wieder über eine niedrigere Witwenrente. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

Für Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen könnte sich mit der geplanten Pflegereform eine entscheidende Änderung ergeben. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz sollen die Voraussetzungen für die ersten Pflegegrade verschärft werden. Details findet man hier auf Finanz.de.



















