Private Krankenzusatzversicherung
Eintrag vom: 21.09.2011
Private Zusatzversicherungen sind keine Vollversicherungen und können daher auch von Pflichtversicherten abgeschlossen werden. Ihr Zweck besteht darin, Kassenleistungen zu ergänzen. Da diese nur auf den Grundschutz beschränkt sind, kann durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung eine umfassendere Absicherung gewährleistet werden. Teilweise werden dadurch genau dieselben Privilegien erworben, die auch Privatversicherte genießen.
Zahnzusatzversicherung
Der Abschluss dieser Versicherung garantiert finanziellen Schutz beim Zahnersatz. Die Kosten werden auch bei Inlays und Implantaten erstattet. Wie hoch der Anteil der Selbstbeteiligung ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. In der Regel decken Versicherer jedoch die Kosten zu 75 % bis 100 % ab. Zahnarzthonorar, Material- und Laborkosten gehen in den Versicherungsschutz auf jeden Fall mit ein.
Ambulante Zusatzversicherung
Mit dieser Versicherung werden dem Versicherten Privilegien zugesichert, die beim Arztbesuch auch der Privatpatient genießt. Das bedeutet, dass er generell nicht lange warten muss und schneller einen Termin bekommt. Darüber hinaus kann er Leistungen in Anspruch nehmen, die im Rahmen ambulanter Heilbehandlungen über das Kassenniveau hinausgehen. Vorteile erwachsen ihm auch in Bezug auf Hilfs- und Arzneimittel, deren Kosten bis zu einer bestimmten Grenze übernommen werden.
Stationäre Zusatzversicherung
Diese Art der Zusatzversicherung garantiert höhere Leistungen bei stationären Behandlungen. Verursacht eine Krankheit oder ein Unfall einen Krankenhausaufenthalt, kann der Versicherte den Arzt selbst auswählen. Dazu ist ein Kassenpatient zum Beispiel nicht berechtigt. Das gilt auch für die Chefarztbehandlung, die durch eine stationäre Zusatzversicherung möglich wird. Zudem kann die Unterbringungen in einem Ein- oder Zweibettzimmer erfolgen, die mehr Komfort als ein für Kassenpatienten bestimmtes Mehrbettzimmer bietet.
Ergänzungstarife
Diese Zusatzversicherung garantiert Leistungen, die über den Grundschutz hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise Heilmittel und Heilbehandlungen sowie Hilfs- und Arzneimittel. Aber auch Vorsorgeuntersuchungen gehören dazu. Immer dann, wenn die Krankenkasse ihre Hilfe verweigert, kann Profit aus Ergänzungstarifen geschlagen werden.



