Krankentagegeld-Zusatzversicherung
Eintrag vom: 21.09.2011
Menschen mit größeren finanziellen Verpflichtungen können als Kassenpatienten bei längeren Krankheiten Einbußen erleiden, denn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet mit dem 43. Krankheitstag. Ab diesem Zeitpunkt zahlt schließlich die Krankenkasse. Allerdings wird nicht das volle Gehalt garantiert, sondern lediglich 75 % davon. Der dadurch entstehende Verlust kann aber durch den Abschluss einer Krankentagegeld-Zusatzversicherung vermieden werden. Denn diese garantiert ab dem 43. Tag der Krankheit volles Gehalt. Interessant ist diese Zusatzversicherung nicht nur für Pflichtversicherte. Auch Selbständige und Freiberufler können auf diese Art ihre freiwillige Vollversicherung ergänzen.



