Versicherungsbereich
Eintrag vom: 28.09.2011
Dem Versicherungsschutz unterliegt alles, was zum Hausrat gehört. Dazu zählt in erster Linie Folgendes:
Wertsachen:
Darunter werden zum Beispiel Wertpapiere, teure Bilder, Münzen, Urkunden, Bargeld oder Uhren und Keramiken verstanden. Schmuck, teure Kleider oder Briefmarken gehören ebenfalls dazu.
Gebrauchsgegenstände:
Dazu zählen vor allem Spielsachen der Kinder, Haushaltsgeräte, der Computer oder Fernseher sowie Kleidung und Regenschirm.
Wohnungseinrichtung:
Zu dieser Gruppe gehören alle Möbel, Teppiche sowie Bilder und Vasen.
Verbrauchsgüter:
Das sind in erster Linie alle Nahrungsmittel für den täglichen Bedarf, aber auch Vorräte und Brennstoffe wie Kohle oder Holz.
Freizeitgegenstände:
Hierunter fallen zum Beispiel Fahrräder, Boote, ferngesteuerte Autos, Skier, Schlitt- oder Rollschuhe.
Arbeitsgegenstände:
Das sind Gegenstände, die zu beruflichen Zwecken verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise Werkzeuge für Handwerker, Berufskleidung und andere Geräte wie der Computer oder Messgeräte.
Die Versicherung gilt jedoch nicht, wenn Autos oder der Hausrat von Untermietern betroffen sind. Meistens gehen auch Gebäudeteile nicht in den Versicherungsbereich ein.








