Versicherung außerhalb des Hauses
Eintrag vom: 28.09.2011
Der Vorteil einer Hausratversicherung liegt darin, dass die eigenen Gegenstände auch außerhalb des Hauses versichert sind. Für Versicherte bedeutet das mehr Komfort und Freizügigkeit. Sie können zum Beispiel Computer, Schmuck oder Fahrrad auf Reisen mitnehmen. Auch Besuche bei Freunden sind abgesichert, sodass man sich über die eigenen Gegenstände keine Sorgen mehr zu machen braucht. Dieser Außenversicherungsschutz umfasst die Gegenstände aller Mitglieder, die in einer Hausgemeinschaft leben. In Bezug auf den Ort gibt es keine Begrenzungen, denn die Versicherung gilt weltweit.
Beschränkt ist der Schutz lediglich hinsichtlich Zeit und Höhe. Die zeitliche Frist liegt in den meisten Fällen bei drei Monaten. Befinden sich die versicherten Gegenstände in einem Jahr länger außer Haus greift der Versicherungsschutz nicht. Ausgeschlossen davon sind Versicherte, die einen Wehr- oder Zivildienst absolvieren oder sich aufgrund einer Ausbildung längere Zeit nicht am Wohnort aufhalten können. In Bezug auf die Versicherungssumme wird nur ein Teil garantiert, den Versicherungsunternehmen meistens prozentual festsetzen. Hier hat sich die 10 %-Regelung etabliert. Eine Alternative dazu ist die Festlegung einer Höchstsumme, die häufig bei maximal 10.000 € liegt.








