Versicherte Risiken
Eintrag vom: 28.09.2011
Ursachen für Schäden werden im Rahmen der Hausratsversicherung als „versicherte Gefahren“ bezeichnet. Darunter versteht man zunächst Umweltkatastrophen wie Hagel, Sturm, Brand oder Blitzschlag. Außerdem gehören zu „versicherten Gefahren“ Schäden, die durch Menschen verursacht werden. Das können Vandalismus, Diebstahl infolge eines Einbruchs oder Raubüberfälle sein. Was aber jede einzelne Gefahr genau ist, wird vom Versicherer definiert. In jedem einzelnen Fall lauten die Definitionen wie folgt:
Blitzschlag:
In diesen Versicherungsbereich fallen Blitzschläge, die unmittelbar auftreten und den versicherten Gegenstand treffen. Nicht versichert sind hingegen elektronische Geräte, wenn der Blitzschlag die Stromleitung beeinträchtigt.
Brand:
Der Versicherungsschutz wird nur gewährleistet, wenn das Feuer nicht durch eigene Fahrlässigkeit verursacht wurde. Das kann zum Beispiel durch eine glühende Herdplatte geschehen, die man vergisst auszuschalten.
Explosion:
Versicherungsschutz ist nur garantiert, wenn es aufgrund von Über- oder Unterdruck zu Gasexplosionen kommt. Sind hingegen gefrorene Flüssigkeiten die Ursache von Zertrümmerungen gilt der Versicherungsschutz nicht.
Raub:
Darunter fallen Diebstähle, die mit Gewaltanwendung und/oder -androhung in Verbindung stehen. Nur solche Fälle sind durch die Versicherung abgedeckt. Das gilt jedoch nicht für Diebstähle, bei denen der Leidtragende manipuliert worden ist.
Einbruch mit Diebstahl:
Versichert sind nur Fälle, in denen sich Unbefugte durch Gewaltanwendung Zutritt verschaffen. Wurden hingegen keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen, dann ist der Versicherer nicht leistungspflichtig. Das trifft beispielsweise bei offenen Fenstern oder Türen zu. Wer seine Gegenstände im Freien stehen lässt kann sich bei Diebstahl ebenfalls nicht auf den Versicherungsschutz stützen.








