Unterversicherung
Eintrag vom: 28.09.2011
Gefahren bei solchen Methoden entstehen dort, wo die Versicherungssumme nicht hoch genug festgesetzt wird. Scheitert die Rechnung, für die zum Beispiel ein Versicherungsvertreter verantwortlich sein kann, führt dies zur Unterversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht. Ist die Versicherungssumme einmal festgesetzt, dann wird sie vom Versicherer in voller Höhe ausgezahlt. Dabei unternimmt er aber keine Maßnahmen zur Prüfung des tatsächlichen Schadenswertes.
Ob es sich um eine Unterversicherung handelt, ist für ihn nicht relevant, für Betroffene hingegen umso mehr. Sie müssen nicht nur den Verlust hinnehmen, sondern sich auch mit einer zu niedrigen Versicherungssumme zufrieden geben. Der Schaden fällt somit doppelt aus. Deshalb zu raten: An der Versicherungssumme sollte um der Beitragshöhe willen keinesfalls gespart werden. Im Schadensfall rächt sich das mit doppelter Stärke. Sinnvoller wäre es, den Beitrag ein paar Euro höher ausfallen zu lassen, damit der ganze Schaden durch die Versicherung abgedeckt wird.








