Merkmale der Haftpflichtversicherung
Eintrag vom: 09.09.2011
Ein besonderes Merkmal der Haftpflichtversicherung ist ihre Nähe zur Rechtsschutzversicherung. Genau wie bei dieser muss auch im Rahmen der Haftpflichtversicherung zunächst der Schadensfall genau geprüft werden. Zu ermitteln ist, ob der Versicherte tatsächlich als Schädiger angesehen werden kann. Denn die Versicherung zahlt nur, wenn der Versicherte sich tatsächlich als Ursache für den Schaden erweist. Kann aber nachgewiesen werden, dass dies nicht der Fall ist, bleibt der Schadensersatz aus. Somit umfasst der Versicherungsschutz alle Tätigkeiten zur Prüfung des Schadenfalls als auch die Übernahme der dadurch entstandenen Kosten. Das gilt vor allem für alle Abwehrtätigkeiten in Bezug auf unberechtigte Schadensersatzforderungen. Für den Geldaufwand des Versicherers muss der Versicherte nicht aufkommen. Das decken dessen monatlichen Beitragszahlungen ab.
Wenn sich herausstellt, dass die Schadenersatzforderung berechtigt ist, übernimmt der Versicherer die Haftung. Bei Personenschäden bedeutet dies, dass er für dass er für die Behandlungskosten und den Verdienstausfall aufkommt.
Zudem haftet er für die Kosten, die durch Pflege oder Betreuung entstehen. In den Versicherungsschutz gehen aber auch Rentenzahlungen wegen Berufsunfähigkeit ein sowie Ausgleichszahlungen für dauerhafte berufliche Folgeschäden. Kommt es durch die Fahrlässigkeit des Versicherten zum Tod des Geschädigten, dann haftet das Versicherungsunternehmen unter anderem für die Beerdingungskosten. Zusätzlich dazu können Unterhaltskosten für Kinder und Ehepartner hinzukommen. Werden hingegen Sachen beschädigt, dann übernimmt der Versicherer entweder die Kosten für den Ersatz oder für die Reparatur.








