Haftungsbedingungen
Eintrag vom: 09.09.2011
Der Schaden kann unter anderem an Sachgütern geschehen, deren Kosten schließlich zu ersetzen sind. Doch die Haftung beschränkt sich nicht nur darauf, sondern umfasst auch die Folgeschäden. Wenn ein Nachbar dem anderen beim Einparken derart das Auto zerstört, dass dieser nicht zu einer wichtigen Konferenz erscheinen kann, dann ist auch für diesen Schaden aufzukommen. Wenn der Nachbar in einem solchen Fall das Taxi nimmt, hat die Kosten ebenfalls der Schädiger zu tragen. Erfolgt der Schaden nicht an einem Gegenstand, sondern an einer Person, dann sind dem Geschädigten die Behandlungskosten zu erstatten. Zu den Behandlungskosten kann aber der Verdienstausfall hinzukommen oder gar Schmerzensgeld. In einem besonders verwickelten Fall können sogar lebenslange Rentenzahlungen an den Geschädigten festgesetzt werden.
Gehaftet wird generell mit dem gesamten Vermögen. Dazu werden Geldbestände auf sämtlichen Konten, Immobilien und Mobilien als auch der Lohn bzw. Gehalt gezählt. Schadensforderungen können aber auch Geldquellen berühren, die erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen. Hier wären vor allem Gelder aus Versicherungsverträgen oder Erbschaften zu nennen.








