Haftpflichtversicherung
Eintrag vom: 09.09.2011
Im sozialen Umgang mit anderen Menschen bemüht sich generell jeder darum, keine Schäden anzurichten. Dennoch kann es dazu kommen, oft auch unbewusst. So kann es zum Beispiel passieren, dass man ungewollt auf eine Brille tritt. Man kann auch den Laptop eines Freundes fallen lassen, weil man stolpert. Unglücksfälle passieren ständig. Und oft gibt es Leidtragende, für deren Schaden gehaftet werden muss. Das ist sogar gesetzlich geregelt. Denn das BGB verpflichtet jeden zur Haftung, der nicht genügend Sorgfalt an den Tag legt und einen Schaden anrichtet.
Dabei wird zwischen großem und kleinem Schaden nicht unterschieden. Der Urheber wird immer zur Rechenschaft gezogen, und zwar auch dann, wenn er im Unglücksfall nicht persönlich zugegen war. Er kann zum Beispiel nach Handwerksarbeiten Werkzeug und Nägel liegen gelassen haben, oder ein Radfahrer sticht sich beim Vorbeifahren ein Loch in den Reifen. Es können die verrücktesten Unfälle passieren, an denen man unfreiwillig beteiligt ist. Und dennoch macht das Gesetz hier keinen Unterschied. Wer am Schaden schuld ist, muss ihn finanziell reparieren. Und die Kosten können durchaus hoch werden. Eine Haftpflichtversicherung ist daher die beste Möglichkeit, sich gegen Schäden durch fahrlässiges Handeln abzusichern.








