Familienversicherung
Eintrag vom: 09.09.2011
Auch in der Haftpflichtversicherung existieren Familienversicherungen, die Schutz für alle Mitglieder garantieren. Voraussetzung für eine Mitversicherung ist, dass die Eltern verheiratet sind. Bei geschiedenen Partnern muss es jeweils zum eigenständigen Vertragsabschluss kommen. Kinder dürfen hingegen nur solange mitversichert werden, wie sie noch minderjährig sind. Heiraten sie noch vor der Volljährigkeit, können sie in die Familienversicherung nicht aufgenommen werden. Von diesen Regelungen sind sowohl leibliche als auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder betroffen.








