Auf welche Eigenschaften ist beim Kinderkonto zu achten?


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von Eugen Zentner

Eintrag vom: 07.09.2011

Kinder sind im Umgang mit Geld oft leichtsinnig. Sie haben kein Gefühl für Preise und Risiken, die bestimmte Lebensumstände mit sich bringen. Eine große Summe Bargeld kann daher schnell dazu verleiten, sämtliche Wünsche zu erfüllen. Der richtige Umgang mit Geld muss somit erst erlernt werden. Der beste Start in den Lernprozess ist die Eröffnung eines Kinderkontos durch die Eltern. Getan werden kann das bei fast jedem Bankinstitut, wo im Vorhinein eine Beratung durch einen Fachmann erfolgt. Da sich das Taschengeld auf diesem Konto befindet, werden Kinder nicht verführt, es auszugeben. Diese Wirkung hat jedoch das Bargeld, das sich ständig in unmittelbarer Nähe befindet. Zum anderen lernt ein Kind dadurch, wie ein Geldkonto zu führen ist. Es lernt Verantwortung und Disziplin.

Was Eltern zu beachten haben!

In dem Bankwesen existieren verschiedene Kontoprodukte, die sich in Bezug auf ihre Eigenschaften unterscheiden. Auf diese müssen Eltern Acht geben, wenn sie sich zur Eröffnung eines Kinderkontos entscheiden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass das ein Kinderkonto mit Guthabenbasis ist. Ein solches kann nicht geführt werden, wenn sich zum Beispiel kein Geld auf dem Konto befindet. Dessen Überziehen ist ebenfalls unmöglich. Ebenfalls wichtig für ein Kinderkonto ist die Verzinsung. Nicht wenige Bankinstitute bieten Kinderkonten mit höheren Zinssätzen an. Dadurch erhält ein Kind größeren Ansporn, weniger Geld auszugeben und länger zu sparen. Vergleiche in dieser Hinsicht sind oftmals sehr hilfreich. Dabei sollte aber beachtet werden, dass das Konto keine Kosten verursacht. Entstehen können diese zum Beispiel durch monatliche Grundgebühren. Da ein Kinderkonto nur dem Erlernen des Geldumgangs dient und nicht der komplexen Verwaltung, sind Kosten in diesem Fall unangebracht. Enthält ein Kinderkonto keine Grundgebühren, muss auf Kosten für einzelne Leistungen geachtet werden. Barabhebungen, Bareinzahlungen, Bereitstellung der Bankkarte oder Überweisungen können in manchen Fällen entgeltlich sein.

Rechtliche Besonderheiten

Banken berücksichtigen bei ihren Produkten für Kinder deren rechtliche Lage. Es handelt sich somit immer um spezielle Produkte mit Sonderangeboten. Die Guthabenbasis ist ein solches Merkmal, in dem das offensichtlich wird. Da Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs rechtlich als nicht geschäftsfähig angesehen werden, müssen die entsprechenden Verträge von ihren Eltern unterzeichnet werden. Sind solche nicht vorhanden, wird diese Pflicht auf die Erziehungsberechtigten übertragen. Neben Kinderkonten werden von den Bankinstituten auch sogenannte Schülerkonten angeboten. Unterscheidungsmerkmal ist diesbezüglich die Möglichkeit der Aufnahmen eines Dispositionskredits. Ein derartiges Konto ist allerdings nur für reifere Kinder im fortgeschrittenen Alter geeignet.

 

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