Was versteht man unter der Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden aus den Einkommen der Versicherten abgeleitet. Allerdings werden diese nur bis zu einer bestimmten Grenze erhoben, die schließlich auch den Namen Beitragsbemessungsgrenze trägt. Da die Beitragsbemessungsgrenze jährlich an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst wird, kommt es zu häufigen Veränderungen.