Leistungen der Dread-Disease-Versicherung
Eintrag vom: 29.08.2011
Die Leistungen der Versicherer sehen im Rahmen der Dread Disease Police so aus, dass dem Versicherten eine vorher festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt wird. Die Zahlung erfolgt aber nur einmal, und zwar dann, wenn die im Vertrag versicherte Krankheit tatsächlich ausbricht. Das ist die generell häufigere Variante, die sich vor allem für Versicherte ohne Familienangehörige eignet. Die andere Form der einmaligen Leistung ist die Geldauszahlung an die Hinterbliebenen, wenn der Versicherte an einer schweren Krankheit stirbt. Auch diese Form findet weite Verbreitung. Seltener anzutreffen sind hingegen Zweimalzahlungen. Die erste erfolgt bei Beginn der Erkrankung, während die zweite Zahlung dann stattfindet, wenn der Versicherte die ersten 30 Tage nach der Krankheitsfeststellung überlebt und erst danach aus dem Leben scheidet. Mittlerweile existieren auch Verträge, die eine vorzeitige Auszahlung der Versicherungssumme garantieren. Bedingung dafür ist jedoch eine Lebenserwartung von weniger als einem Jahr.



