Welche Vorteile bietet die Grundfähigkeitsversicherung?
Eintrag vom: 07.09.2011
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Art Risikoversicherung, welche ihre Wurzeln im angelsächsischen Raum hat. Seit mehr als zehn Jahren wird sie auch in Deutschland als Produkt angeboten. Mit Abschluss einer derartigen Versicherung treffen Kunden Vorsichtsmaßnahmen gegenüber dem Verslust bestimmter Grundfähigkeiten. Das kann zum Beispiel die Sehkraft, die Hörfähigkeit oder die Motorik sein. Kommt es im Laufe des Lebens tatsächlich zu einem solchen Szenario, wird bei vorherigem Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung eine Rente ausgezahlt. Diese ist dem Versicherungsnehmer jeden Monat garantiert. Trotz ihrer Nähe zur Berufsunfähigkeitsversicherung weist aber die Grundfähigkeitsversicherung den Vorteil auf, dass Versicherungsnehmer weiterhin ihre berufliche Tätigkeit ausüben können. Ihr Abschluss ist bereits ab dem sechsten Lebensjahr möglich.
Konditionen und Möglichkeiten
Das Besondere an der Grundfähigkeitsversicherung ist, dass sie sowohl als eigenständige sowie als Zusatzversicherung erhältlich ist. Wie bei jeder anderen Versicherung fallen monatliche Beiträge an. Deren Höhe wird in diesem Fall jedoch von dem jeweiligen Beruf abgeleitet. Ebenfalls einflussreich ist die Einstufung in eine Gefahrengruppe. Derer sind momentan zwei an der Zahl. Generell gilt, dass die Gefahr des Verlusts von Grundfähigkeiten in den Handwerkerberufen höher ist. Auch Soldaten sind einem höheren Risiko ausgesetzt als zum Beispiel Anwälte oder Personen, die im Büro arbeiten. Besonders geeignet ist die Grundfähigkeitsversicherung für Menschen mit keinem festen Einkommen. Zu solchen sind zum Beispiel Selbständige, Freiberufler oder auch Hausfrauen zu zählen. Vorteilhaft ist diese Versicherung deswegen, weil sie Schwierigkeiten aus dem Weg räumt, die diesen Personen die Berufsunfähigkeitsversicherung macht. Oft ist diese für die genannten Personen mit höheren Beiträgen verbunden. Nicht selten wird der Antrag sogar abgelehnt. Zum anderen können die Beiträge der Grundfähigkeitsversicherung steuerlich abgesetzt werden. Das liegt in ihrem Status als Vorsorgeaufwendung begründet.
Einstufung in Gefahrengruppen
Vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung prüfen die Versicherungsunternehmen den Grad des Risikos, dem der Antragsteller ausgesetzt ist. Das erfolgt auf der Grundlage einiger Kriterien. In den letzten Jahren haben die Versicherer zwei Fähigkeitskataloge entwickelt, in welchen eine Unterscheidung der Verlustmöglichkeiten unternommen wird. Im Fähigkeitskatalog 1 werden Fähigkeiten wie Sehen, Sprechen, der Orientierungssinn als auch der Gebrauch der Hände fixiert. Der Fähigkeitskatalog 2 konzentriert sich hingegen auf Verluste und Beeinträchtigungen des Hörens, des Gehens, des Sitzens, Stehens oder des Greifens sowie Hebens. Die Versicherung wird dann in Anspruch genommen, wenn der Verlust der genannten Fähigkeiten mindestens ein Jahr andauert. Ist eine Fähigkeit aus dem ersten Katalog betroffen, tritt die Versicherung in Kraft. Aus dem zweiten Katalog müssen es hingegen drei Fähigkeiten sein, damit der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen erhält.



