Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Eintrag vom: 28.08.2011
Zu Leistungen des Versicherers kommt es immer zu dem Zeitpunkt, wenn die Berufsunfähigkeit bzw. die Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird. In der Regel erfolgt das mittels eines ärztlichen Gutachtens, das vom Arzt zu unterschreiben und der Versicherung vorzulegen ist. Aus diesem Gutachten geht schließlich hervor, zu wie viel Prozent der Versicherungsnehmer berufsunfähig ist. Nach diesem Richtwert erfolgt daraufhin die Einstufung des Versicherten, um die Leistungen klar zu definieren. Diese haben die Form monatlicher Renten, welche für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit ausgezahlt werden. Wie lange die Zeit der Berufsunfähigkeit ausfällt, liegt ganz im Ermessen des Arztes. Die hierfür relevanten Angaben finden sich ebenfalls in dem der Versicherung vorgelegten Gutachten. Zur Rentenauszahlung ist die Versicherung durch den Geschäftsvertrag mit ihrem Versicherungsnehmer verpflichtet. In diesem wird schließlich auch die Rentenhöhe fixiert. Die Einigung darüber findet jedoch vor Vertragsabschluss statt, wobei diesbezüglich das jeweilige Versicherungsunternehmen nach Prüfung der Risiken ein eigenständiges Angebot unterbreitet.



