Keine staatliche Rente
Eintrag vom: 28.08.2011
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte das Anliegen jeder Person sein, die ihren Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit sichert. Auf den Staat darf man sich nicht verlassen. Kommt es tatsächlich zur Berufsunfähigkeit, kann der Arbeit nicht mehr nachgegangen werden. Mit dem Verlust der Arbeit bleibt aber auch das Einkommen weg. Zu Auszahlungen aus der beruflichen Rentenversicherung wie noch vor einigen Jahrzehnten kommt es mittlerweile nicht mehr. Das diesbezüglich wirkende Gesetz trat bereits am 1. Januar 2001 in Kraft. Ersetzt wurde die staatliche Berufsunfähigkeitsrente durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. In dem entsprechenden Paragraph des Sozialgesetzbuchs VI wird teilweise Erwerbsminderung derart definiert, dass es dem Versicherten längerfristig nicht möglich ist, unter üblichen Bedingungen mehr als sechs Stunden in seinem Beruf zu arbeiten. Während der Staat also im Fall einer teilweisen Erwerbsminderung noch finanzielle Hilfe anbietet, lässt er die Berufsunfähigen im Stich. Es ist daher von größter Wichtigkeit, diesbezüglich möglichst früh eine private Vorsorge zu treffen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet hier jede Menge Möglichkeiten. Neben einer privaten selbständigen Versicherung ist aber auch eine Risikoversicherung mit einer eingeschlossenen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ genannt, durchaus empfehlenswert. Eingeschlossen werden kann sie aber auch in die Basisrente oder in die betriebliche Altersversorgung. Vielversprechend ist auch die Verbindung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mit Aktien oder Rentenfonds.



