BERUFSUNFäHIGKEITSVERSICHERUNG

Der Plocker
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Vertragscheck


berufsunfaehigkeitsversicherung-vor-vertragsabschluss

von Eugen Zentner

Eintrag vom: 29.08.2011

Der Vertrag ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Grundlage, denn in ihm werden alle wichtigen Konditionen und Vereinbarungen festgehalten. Er enthält somit alle Leistungen, auf die sich der Versicherer im Fall der Berufsunfähigkeit verpflichtet. Damit das Versicherungsgeschäft zur eigenen Zufriedenheit verläuft, sollte insbesondere auf diese Punkte geachtet werden:

Verweisklausel

In der Verweisklausel geht es um das Recht eines Versicherers, im Falle der Berufsunfähigkeit den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf zu verweisen. Sollte zum Beispiel ein Maurer berufsunfähig werden, so kann in manchen Verträgen auf einen anderen Beruf verwiesen werden; beispielsweise auf den des Gärtners, Fleischers oder Hausmeisters. In so einem Fall würde sich die Versicherung weigern, eine Rentenauszahlung zu gewährleisten. Heutzutage sind derartige Verweise auf einen anderen Beruf nicht mehr üblich. Auch daran lassen sich also gute von schlechten Versicherungen trennen. Unbedingt wichtig ist es daher, den Formulierungen größte Beachtung zu schenken. Es ist keine Seltenheit, dass diese gezielt unverständlich gestaltet werden, damit der Versicherungsnehmer die Verweismöglichkeit nicht wahrnimmt. Zum anderen können vieldeutige Formulierungen in die Irre führen und unter Umständen der Versicherung das Recht einräumen, bei Berufsunfähigkeit eine andere berufliche Tätigkeit als Alternative zu nennen.

Prognosezeitraum

Der Prognosezeitraum stellt einen Zeitrahmen dar, für den der Versicherungsnehmer als berufsunfähig erklärt wird. Auch bei diesem Punkt spielen Formulierungen eine große Rolle. Gefährlich sind Formulierungen, die „voraussichtlich“ enthalten. Eine solche Angabe ist immer ungenau und kann daher für Verwirrung sorgen. Rechtlich gesehen ist zum Beispiel unter „voraussichtlich dauernd außerstande, seinen Beruf auszuüben“ eine Formulierung zu verstehen, die den Zeitraum der Berufsunfähigkeit auf vermutlich drei Jahre prognostiziert. Sicherheit wird mit solchen Formulierungen nicht gewährleistet, was für den Versicherungsnehmer von Nachteil ist. Vorteilhafter wirken sich hingegen Prognosen aus, die konkrete Zeitangaben enthalten. Deshalb sollte bereits im Gespräch mit dem Arzt um eine klare Prognose gebeten werden.

Einfacher Nachweis

Für Verwirrung und Streit zwischen Versicherungsgeber und – Nehmer kann oftmals ein unklarer Nachweis der Berufsunfähigkeit sorgen. Deswegen sollte im Versicherungsvertrag klar definiert werden, wann und unter welchen Umständen es sich um Berufsunfähigkeit handelt. Die beste Lösung sind Formulierungen, die eine Berufsunfähigkeit automatisch als gegeben gelten lassen, wenn ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Zu den Bedingungen kann zum Beispiel eine im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung stattfindende Einstufung in die Pflegestufe I gehören. Eine weitere Bedingung kann die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente durch die gesetzliche Rentenversicherung sein. Bei Beamten kann die Ausstellung einer Bescheinigung über eine dauerhafte Dienstunfähigkeit zur automatischen Geltung der Berufsunfähigkeit führen. Zu diesem Ziel führt auch eine Formulierung, in der die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit auf sechs Monate festgelegt wird. Werden eines oder mehrere dieser Kriterien erfüllt, ist die Versicherung zur Zahlung monatlicher Renten automatisch verpflichtet. Eine solche Angabe im Vertrag wäre im Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung optimal.

Leistungsbeginn

Ein wichtiger Punkt im Vertrag ist die Regelung des Zahlungsbeginns. Nicht immer zeigen sich die Versicherer bereit, zu Beginn der Berufsunfähigkeit ihrer Leistungspflicht Folge zu leisten. Und deshalb kommt es nicht selten vor, dass Versicherungsnehmer mehrere Monate warten müssen, bis ihnen Renten ausgezahlt werden. Solche Versicherungen sollten möglichst vermieden werden. Daher ist es unbedingt notwendig, dass im Vertrag auch rückwirkende Rentenzahlungen fixiert werden. Kommt es also zur Berufsunfähigkeit, dann wird der Versicherer zur Rentenzahlung ab dem Tag ihrer Feststellung verpflichtet. Darauf folgen häufig ärztliche Untersuchungen und Behandlungen. Da aber die Kosten dafür von den Krankenkassen nicht immer gedeckt werden, ist für Versicherte eine rückwirkende Rentenzahlung von großer Bedeutung. Zeigt sich das Versicherungsunternehmen dazu bereit, dann handelt es sich auch um eine gute Versicherung.

Meldefristen

Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung gut ist oder nicht, sieht man oft an der Meldefrist. Diese besagt, dass der Versicherungsnehmer nach Feststellung der Berufsunfähigkeit diese innerhalb eines Zeitrahmens seinem Versicherer zu melden hat. Verstreicht die Meldefrist, ohne dass es zur Meldung kommt, kann die Auszahlung der Rente verweigert werden. Generell gilt es für jeden Kunden, seinen Versicherer nach der Bekanntgabe des ärztlichen Ergebnisses umgehend zu informieren. Allerdings kann es manchmal nicht dazu kommen, weil zum Beispiel Ärzte eine Besserung des Gesundheitszustands in Aussicht stellen. Wenn der Patient diese Hoffnung hat, dann möchte er in der Regel nicht sofort seine Versicherungsrechte wahrnehmen. Eine mögliche Berufsfähigkeit ist jedem Versicherungsnehmer lieber. Die Meldefrist ist in dieser Hinsicht nicht unbedingt hilfreich, sondern setzt den Versicherungsnehmer unter Druck. Kulante Versicherungsunternehmen verzichten daher auf eine Meldefrist. Bei der Vertragsdurchsicht sollte daher darauf geachtet werden, ob dieser Punkt aufgeführt wird.

Beitragsstundung

Ein heikler Vertragspunkt ist die Stundung von Beiträgen, die für Versicherungsnehmer entscheidend sein kann. Das Problem bei der Berufsunfähigkeit ist oft, dass während des Prozesses ihrer Feststellung der Betroffene Einkommenseinbußen erleiden muss. Noch werden ihm aber keine Renten ausgezahlt, weil der Versicherer ein ärztliches Gutachten benötigt und daraufhin selber Untersuchungen des Falles anstellt. Die Zeit kann sich somit hinziehen, ohne dass der Versicherte Geld verdienen kann. Aber einen noch viel größeren Druck übt die Vertragspflicht aus, weiterhin Versicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Zum Ende der Beitragszahlungen kommt es nämlich nur dann, wenn der Versicherer den Versicherten tatsächlich für berufsunfähig erklärt. Kommt dieser aber aufgrund von Engpässen seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann dadurch der Versicherungsschutz verloren gehen. Deswegen ist es von größter Wichtigkeit, diese Angelegenheit vor Vertragsabschluss mit dem Versicherer zu klären. Angestrebt werden sollte eine Einigung über Beitragsaussetzungen im Schadensfall. Eine Alternative dazu wäre die Möglichkeit, das Aussetzen der Beitragszahlungen schriftlich beantragen zu können. Das hat den Vorteil, dass im Falle der Berufsunfähigkeitsfeststellung in der Nachfolgezeit diese Kosten tatsächlich nicht gezahlt werden müssen.

Nachversicherungsgarantie

In einem Vertrag über die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer ein Punkt enthalten sein, der die Erweiterung des Versicherungsschutzes zu einem späteren Zeitpunkt möglich macht. Diese Nachversicherungsgarantie ist aber nur dann von Vorteil, wenn sie nicht an eine erneute Gesundheitsprüfung geknüpft ist. Statt neuer Gesundheitsfragen ist es besser, im Vertrag Gründe zu fixieren, die eine Aufstockung der Versicherungsrente nach sich ziehen. Zu diesen können beispielsweise die Geburt eines Kindes gehören, eine Heirat oder eine Existenzgründung. Ereignisse dieser Art können das Leben durcheinander bringen und somit neue Voraussetzungen schaffen. Die Gründung einer Familie geht zum Beispiel mit mehr Pflichten einher. Insofern haben Versicherungsnehmer, die berufsunfähig werden, in solchen Fällen mehr zu verlieren. Eine Erhöhung der Rentenhöhe ist daher völlig angemessen. Deswegen sollte der Versicherungsvertrag die Nachversicherungsgarantie einschließen. Fehlt diese, dann kann es später dazu kommen, dass die Erhöhung des Versicherungsschutzes aufgrund von neuen Gesundheitsfragen abgelehnt wird.

Dynamik

Neben der Nachversicherungsgarantie stellt auch die Dynamisierung der Leistungsrenten eine notwendige Absicherung dar. Meistens laufen Berufsunfähigkeitsversicherungen über einen langen Zeitraum, in dem sich die wirtschaftliche Situation grundlegend verändern kann. Berücksichtigt werden muss in erster Linie die Geldentwertung durch inflationäre Effekte. Zwar kann diese nur wenige Prozent betragen, doch machen sich diese nach mehreren Jahren in der Rentenhöhe bemerkbar. Damit kann es passieren, dass der Versicherungsnehmer im Falle der Berufsunfähigkeit einen unzureichenden Versicherungsschutz erhält. Das ist nicht das Ziel dieser Versicherung. Aus diesem Grund sollte der Vertrag eine Dynamisierung der Leistungen einschließen. Diese beruht auf dem Prinzip, dass die Rentenhöhe im Leistungsfall jedes Jahr um einige wenige Prozent erhöht wird. Momentan liegen die Durchschnittssätze bei 0,5 % bis 2,5 %. Durch eine solche Vertragsregelung gelingt es somit, von Anfang an dafür Sorge zu tragen, dass der Versicherer die inflationär entstandene Geldentwertung im Leistungsfall kompensiert. Diese Form nennt sich „Dynamik nach Eintritt der Berufsunfähigkeit“. Ergänzend dazu gibt es die Möglichkeit, eine „Dynamisierung vor der Berufsunfähigkeit“ in den Vertrag aufzunehmen. Sie basiert auf der Regelung, dass der Versicherer aufgrund von Inflation noch während der Zeit der Berufsfähigkeit sowohl Beiträge als auch Leistungen erhöht. Diese Form ist vorteilhaft für beide Versicherungspartner, weil die Anpassung an die Geldentwertung im Zuge der Inflation erfolgt.

Befristetes Rücktrittsrecht des Versicherers

Bei der Durchsicht der Vertragsmodalitäten sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Rücktrittsrecht des Versicherers befristet ist. Auf dieses Recht werden Versicherer wohl kaum verzichten wollen, doch muss ihm eine zeitliche Grenze gesetzt werden. Zum Inhalt hat das Rücktrittsrecht, dass der Versicherer im Falle falscher Angaben des Versicherungsnehmers im Versicherungsantrag vom Vertrag zurücktreten kann. Zu solchen Fehlern kann es im Versicherungsantrag schnell kommen, ohne dass täuschende Absicht dahinter steckt. Oftmals werden Antragsteller mit Fragen konfrontiert, auf die sie nur vage Antworten geben können. Somit kann es durchaus dazu kommen, dass sich diese aufgrund von Unwissen als falsch erweisen. Wenn der Versicherer dies schließlich innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens erfährt, kann er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Versicherungsnehmer sollten jedoch darauf achten, dass dieser Zeitrahmen auf nur einige Jahre befristet ist. Im Idealfall sollte die Fristzeit nicht länger als fünf Jahre dauern.

Verzicht auf § 19 Versicherungsvertragsgesetz

Ergänzend zum letzten Punkt enthält ein guter Vertrag auch den „Verzicht auf § 19 Versicherungsvertragsgesetz“. Auch bei diesem Punkt stehen falsche Angaben im Versicherungsantrag durch den Kunden im Mittelpunkt. Wenn dieser schriftlich nach seinem Gesundheitszustand gefragt wird, kann er zum Beispiel angeben, dass momentan keine körperlichen Mängel vorliegen. Das kann aber durchaus der Fall sein, ohne dass es der Betroffene weiß. Vor allem Diabetes ist eine solche Krankheit, die unmerklich ausbrechen und erst zu einem späteren Zeitpunkt diagnostiziert werden kann. Für die Versicherung bedeutet ein solcher Fall, dass ein größeres Risiko vorliegt. Da es aber vom Antragsteller nicht erwähnt wird, geht es nicht in die Beitragshöhe ein. Auf solcher Grundlage hat der Versicherer allgemein das Recht, entweder den Vertrag zu kündigen oder die Beiträge anzuheben. In einem guten Vertrag aber verzichtet der Versicherer auf dieses Recht, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der Antragstellung von seiner Krankheit keine Kenntnis besaß.

Befristete Anerkennung

Die Berufsunfähigkeit eines Versicherungsnehmers muss immer vom Versicherungsträger anerkannt werden, damit es zum Versicherungsschutz kommt. Viele Versicherer befristen die Anerkennung auf einen bestimmten Zeitraum, um sich nicht voreilig festzulegen. Dadurch gewinnen sie Zeit, während der der Fall wiederholt geprüft werden kann. Zu einer dauerhaften Anerkennung kommt es erst dann, wenn alle Zweifel über die Berufsunfähigkeit beseitigt sind. Die Befristung der Anerkennung hat keinen Einfluss auf die Rentenzahlungen. Diese werden in dieser Zeit gewährleistet. Problematisch wird es jedoch, wenn sie immer wieder verlängert wird. Mit dieser Taktik möchten Versicherer oftmals eine dauerhafte Anerkennung vermeiden. Für den Versicherten ist es daher wichtig, dass der Versicherungsvertrag in Bezug auf die Befristung konkrete Angaben enthält. Von Bedeutung ist vor allem die Dauer der befristeten Anerkennung als auch die Anzahl der möglichen Wiederholungen. Die beste Variante wäre eine dauerhafte Anerkennung, sobald es zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kommt.

Nachprüfungsverzicht

Die Befristung der Anerkennung dient in der Regel dazu, Nachprüfungen anzustellen und möglicherweise die Berufsunfähigkeit zu revidieren. Folglich läuft der Versicherte Gefahr, ständig der Möglichkeit zu unterliegen, seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Einen solchen Nachteil sollte er durch die Befristung der Anerkennung nicht erhalten. Deswegen ist darauf zu achten, dass im Versicherungsvertrag auch der Nachprüfungsverzicht als Punkt festgehalten wird.

Laufzeit und Leistungsdauer

Da Versicherungsnehmer im Rahmen eines Versicherungsvertrags in eine Risikogruppe eingestuft werden, kann davon die Leistungsdauer abhängen. Im Falle risikoreicher Berufe werden deren Angehörige von Versicherern in eine Risikogruppe eingeteilt, in der die Laufzeit maximal bis auf das 60. Lebensjahr begrenzt ist. Viel häufiger endet sie aber mit der Vollendung des 55. oder sogar des 50. Lebensjahres. Im Rahmen solcher Verträge ist es im Interesse der in diesem Beruf arbeitenden Versicherten, eine verlängerte Leistungsdauer zu vereinbaren. Das hat den Vorteil, dass zum Beispiel beim Eintritt der Berufsunfähigkeit vor dem 50. Lebensjahr die Renten je nach Vertrag bis zum 55. oder 60. Lebensjahr gezahlt werden.

Erhalt des Versicherungsschutzes bei zeitweisem Ausscheiden aus dem Beruf

Im Laufe des Berufslebens kann es vorkommen, dass der Versicherte zum Beispiel in Elternzeit geht. Die Geburt eines Kindes wird somit zum Grund, in der beruflichen Praxis eine Pause einzulegen. Diese ist jedoch zeitlich begrenzt. Gerade deswegen ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz trotz Pausen dieser Art erhalten bleibt. Nicht selten sehen Versicherungsunternehmen auch darin eine Möglichkeit, sich günstig aus der Affäre zu ziehen. Kommt es zum Beispiel während der Elternzeit zur Feststellung der Berufsunfähigkeit, dann verweigern Versicherer häufig den Anspruch auf Leistungen. Dabei stützen sie sich auf das Argument, dass sich der Betroffene zum Zeitpunkt des Berufsunfähigkeitseintritts ohnehin nicht in Arbeit befand. Daher sollte eine eindeutige Regelung zugunsten des Versicherten in den Vertrag auf jeden Fall aufgenommen werden.

Keine Umschuldungsverpflichtung

Tückisch wirkt auch die Verpflichtung zur Umschulung, durch die Versicherer ebenfalls den Leistungsverzicht begrenzen können. Manche Versicherer stellen die Rentenzahlung nur in Aussicht, wenn der Versicherte sich nach Eintritt der Berufsunfähigkeit zu einer Umschulung bereit erklärt. Der Betroffene erlernt somit einen neuen Beruf und erhält in dieser Zeit die monatlichen Versicherungsrenten. Ihre Fortzahlung wird jedoch mit dem Ende der Umschulung gestoppt. Zum Problem wird das, wenn der Versicherte auch in der Zeit danach auf dem Arbeitsmarkt erfolglos bleibt. In solchen Fällen weigern sich die Versicherer, den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Für sie stellt die Umschulung eine Überwindung der Berufsunfähigkeit dar, womit sie als Versicherer nicht mehr in die Leistungspflicht genommen werden können. Deshalb gilt es auch hier darauf zu achten, dass der Versicherungsvertrag keine Umschulungspflicht aufzwingt.

 

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