Bestimmung der Beitragshöhe
Eintrag vom: 29.08.2011
Bei der Bestimmung der Beitragshöhe berücksichtigen Versicherer verschiedene Einflussfaktoren. Einer der wichtigsten ist die Rentenhöhe. Äußert der Versicherungsnehmer den Wunsch, im Fall der Berufsunfähigkeit hohe Renten kassieren zu wollen, muss die Beitragshöhe angehoben werden. Sinnvoll ist es, die Rentenhöhe nach dem eigenen Nettoeinkommen zu bemessen. 75 % dieses Betrages sollten dabei als ein angemessener Richtwert dienen.
Entscheidend ist aber auch die Laufzeit des Versicherungsvertrags. In der Regel laufen Berufsunfähigkeitsversicherungen bis zur Vollendung des 60. oder 65. Lebensjahres. Abhängig vom Beruf kann die Laufzeit in manchen Fällen sogar mit Vollendung des 55. Lebensjahres enden. In Bezug auf die Beitragshöhe gilt hier der Grundsatz, dass eine längere Vertragslaufzeit höhere Kosten verursacht. Begründet wird das damit, dass mit jedem weiteren Lebensjahr das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt. Beitragsmindernd gilt jedoch der Abschluss einer Versicherung in jungen Jahren. Dieses Lebensstadium birgt hinsichtlich der Berufsunfähigkeit keine hohen Risiken, weshalb die Versicherer ihre Beiträge niedrig ansetzen. Deshalb ist es ratsam, bereits in der Ausbildung die private Vorsorge in Augenschein zu nehmen.
Neben dem Alter ist auch die Gesundheit entscheidend. Personen, die keine körperlichen Beschwerden haben, werden von den Versicherungsunternehmen ebenfalls begünstigt. Denn auch sie weisen keine Anzeichen auf, dass ein Risiko der Berufsunfähigkeit vorliegt. Benachteiligt werden hingegen die Frauen. Dieser Umstand ist dadurch zu erklären, dass bei ihnen im Vergleich zu Männern statistisch gesehen die Berufsunfähigkeit häufiger festgestellt wird. Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Bestimmung der Beitragshöhe ist der Beruf. Diesbezüglich muss berücksichtigt werden, dass Personen aus einem Handwerkerberuf einem höheren Risiko ausgesetzt sind. Dieses ist in der Dienstleistungsbranche hingegen weniger stark ausgeprägt. Im Büro arbeitende Menschen müssen daher mit einer höheren Beitragssumme als zum Beispiel Maurer oder Dachdecker rechnen. Auf höhere Beiträge müssen sich auch Fliesenleger, Tief- oder Betonbauer einstellen.



