Finanzielle Unabhängigkeit oder doch Abhängigkeit? – Hilfreiche Tipps für Berufseinsteiger
Eintrag vom: 01.09.2011
Nach der langen Studienzeit hat man endlich den lang ersehnten Job in der Tasche und verdient sein eigenes Geld. Auch Auszubildende sind froh über eine Lehrstelle und den damit verbundenen Verdienst. Aber was bedeutet das nun wirklich? Der erste Geldeingang auf dem Konto lässt die Augen glänzen, doch kaum jemand macht sich über anfallende Unkosten Gedanken. Woher weiß man nun, was notwendige Ausgaben sind und was nicht?! Das Studium bzw. die Schulzeit hat man geschafft und der Sprung in die finanzielle Unabhängigkeit ist gemeistert. Jetzt kann man sich viele Dinge leisten, welche während der Ausbildung/dem Studium undenkbar gewesen wären- ein eigenes Auto, eine schicke Wohnung, kulturelle Veranstaltungen. Man kann nun frei entscheiden, wofür das Geld ausgegeben wird. Die finanzielle Unterstützung von den Eltern ist Geschichte und man steht auf den eigenen Beinen. Endlich hat man sein lang ersehntes Ziel erreicht und geht jeden Tag einem geregelten Arbeitsleben nach. Das Leben könnte so schön sein, wenn es da nicht noch einen Haken gebe.
Man darf nämlich nicht vergessen, dass jede Medaille zwei Seiten hat. Die finanzielle Unabhängigkeit führt gewissermaßen auch zu einer Abhängigkeit. Nunmehr ist man für die Zahlung der Miete verantwortlich, das Auto fährt auch nicht mit Luft und der Kühlschrank sollte auch stets gefüllt sein. Die Sozialabgaben und Steuern für unverheiratete Berufseinsteiger sind zumeist auch immens hoch. Zu allem Überfluss fallen auch noch Vergünstigungen, wie z.B. der Studentenrabatt weg. Zudem entstehen weitere Kosten für Berufsbekleidung, Weiterbildungen oder aber auch für Fahrtkosten. So schnell wie das Geld auf dem Konto ist, so schnell scheint es auch wieder zu verschwinden.
Versicherungsmäßig treten ebenso Veränderungen ein. Die Familienversicherung fällt weg und man muss sich plötzlich selbst um eine gute Versicherung kümmern. Lässt man das Auto auf sich umschreiben, dann kann es auch zu einer höheren Beitragszahlung kommen. Das eigene Wohl sollte zudem auch noch abgesichert sein. Eine entsprechende Altersvorsorge ist ebenso empfehlenswert. Die Berufseinsteiger erhalten viele Versicherungsangebote, wovon aber nicht alle nötig sind. Nun muss man genau überlegen, welche Versicherungen für jeden einzelnen erforderlich sind. Demnach hat jeder Berufseinsteiger neben seinem monatlichen Gehalt auch Kosten zu tragen. Hierbei stellen sich allerlei Fragen: Welche Versicherungen brauche ich wirklich? Wie kann ich am besten für das Alter vorsorgen? Muss das Bafög sofort zurückgezahlt werden? Wie war das mit der Rückerstattung des Studentenkredites? Um in dieser Thematik einen Überblick zu behalten, folgen im Weiteren hilfreiche Tipps zu den wesentlichsten Fragestellungen, die einen Berufseinsteiger zwangsläufig beschäftigen.
Welche Versicherungen sind wichtig?
Mit dem Start in das Berufsleben stellt sich für Berufeinsteiger immer die Frage nach dem Versicherungsschutz. Hierbei ist es wichtig, die notwendigen Versicherungen von den unnötigen zu unterscheiden. Denn unnötige Versicherungen gibt es in Mengen. Für Berufseinsteiger sind die Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Privathaftpflichtversicherungen bedeutend.
Da man als Berufsanfänger noch nicht so viel Geld verdient, kommt bei der Krankenversicherung meistens die gesetzliche in Frage. Für die gesetzliche Krankenversicherung spricht, dass der Ehepartner (mit geringem oder keinem Einkommen) und die Kinder umsonst mitversichert werden können. Eine private Krankenversicherung ist meist nachteilhaft für Berufseinsteiger, da man Zusatzkosten (wie z.B. Arztrechungen) hat und der Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung sehr schwierig ist.
Eine weitere wichtige Versicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie greift, wenn man durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeiten kann. Tritt Berufsunfähigkeit ein, kann man für sein Einkommen nicht mehr selbst aufkommen. Eine preisgünstigere Unfallversicherung ist kein Ersatz, da sie im Falle der Krankheit nicht für die Berufsunfähigkeit aufkommt. Notwendig ist auch eine Privathaftpflichtversicherung. Diese tritt dann in Kraft, wenn man eine andere Person schädigt. Die meisten Auszubildenden sind über ihre Eltern versichert. Dies gilt aber nur für die erste Ausbildung.
Wer für seinen Versicherungsschutz noch mehr Geld aufwenden möchte, kann zudem eine Hausrat-, Auslandskranken- oder Unfallversicherung abschließen. Diese Versicherungen sind nicht zwingend notwendig, sondern nur nach Bedarf in Betracht zu ziehen.
Wie sorge ich am besten für das Alter vor?
Viele Berufseinsteiger sind beim Thema Altersvorsorge nicht sehr bewandert. Man weiß zwar, dass man an seine Zukunft denken soll, aber was ist nun das Beste für mich? Eine Faustregel besagt, dass man so früh wie möglich damit beginnen soll. Somit hat man sich für später ein gutes Polster geschaffen.
Zum einen sollte man sich Reserven ansparen. Man kann beispielsweise einen Teil des Gehaltes zurücklegen. Diese Rücklage kann man auf ein Tagesgeldkonto einzahlen. Man bekommt dafür zwar nicht viel Rendite, aber kann jederzeit frei darüber verfügen. Somit sind teure Autoreparaturen oder kaputte Elektrogeräte kein Problem mehr.
Zum anderen kann man auch in eine Riesterrente investieren. Von Verbraucherschützern wird der Riester-Sparvertrag nahe gelegt, welcher vom Staat gefördert wird. Man muss jährlich mindestens 60 Euro einzahlen. Zahlt man ordnungsgemäß in diesen Riester-Vertrag ein, erhält man eine staatliche Förderung in Höhe von 154 Euro pro Jahr. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten zudem noch einen einmaligen Bonus von 200 Euro. Falls man Kinder hat, erhält man zusätzlich eine Kinderzulage von 185 Euro pro Jahr und für Kinder, die ab 2008 geboren sind 300 Euro. Trotzdem sollten die Förderbedingungen ganz genau durchgelesen werden. Außerdem sind die verschiedenen Angebote und Kosten genau zu prüfen und zu vergleichen.
Eine andere gute Anlageform sind die vermögenswirksamen Leistungen. Der Arbeitgeber überweist hierbei eine vertraglich vereinbarte Geldleistung auf ein Anlagekonto, welches vom Arbeitnehmer gewählt wurde. Es ist auch möglich, dass Arbeitgeber einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen einräumen.
Bei dieser Anlageform erhält man als Geringverdiener eine staatliche Förderung in Form von einer Arbeitnehmersparzulage und einer Wohnungsbauprämie. Die Arbeitnehmersparzulage erhält man bei Abschluss eines Bausparvertrages, Aktienfonds oder der Tilgung von Bausparkrediten. Wobei es hierbei auch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen gibt. Die Wohnungsbauprämie wird durch Abschluss eines Bausparvertrages jährlich gewährt. Notwendige Voraussetzungen für die jeweilige Förderung kann man stets bei seinem Berater nachfragen. Abzuraten ist von langfristigen Verträgen, da man diese schwer kündigen kann und sehr unflexibel sind.
Was sollte man bei der Rückzahlung des BAföGs bzw. des Studienkredites beachten?
Hat man während des Studiums BAföG erhalten, dann muss man dies auch irgendwann zurückzahlen. Da stellt sich vielen die Frage, wann das wohl der Fall sein wird. 50 % des BAföGs wurde vom Staat als Zuschuss gewährt und die andere Hälfte ist zurückzuzahlen. Die Höhe ist auf 10.000 Euro begrenzt, sofern das Studium im April 2001 begonnen wurde. Berufseinsteiger, die während ihrer Ausbildung Schüler-BAföG in Anspruch nahmen, müssen dies nicht zurückzahlen. Es wird als ein Vollzuschuss angesehen.
Die Rückzahlung des zinslosen Darlehens beginnt fünf Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit. Es sind 315 Euro pro Quartal in einer Summe zu zahlen. Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt. Verdient man weniger als 1.070 Euro monatlich, dann kann man die Raten hinausschieben (sog. Stundung). Die Grenze des Einkommens erhöht sich, sofern man für einen Ehepartner oder Kinder aufkommen muss. Eine Stundung erhält man auf Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt. Geringverdiener können beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag stellen, um keine Rückzahlungen leisten zu müssen. Tilgt man das Staatsdarlehen komplett oder teilweise im Voraus, dann erhält man einen Nachlass. Der Nachlass ist natürlich von der Höhe des gezahlten Betrages abhängig. Er kann zwischen 8 und 50,5 Prozent liegen. Dem Bundesverwaltungsamt in Köln muss man jeden Umzug und jede Namensänderung mitteilen, da sonst pauschal 25 Euro erhoben werden.
Nähere Informationen findet man im Internet oder beim zuständigen BAföG-Amt.
Die Rückzahlung des Studienkredites ist nicht so einfach. Beim Studienkredit werden Zinsen fällig und er muss komplett zurückgezahlt werden. Auch bei den Studienkrediten kann eine Karenzzeit vereinbart werden. Die Karenzzeit ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Man sollte sich auf jeden Fall über den Rückzahlungsbeginn und die Ratenhöhe im Klaren sein.



